Umweltsenat lehnt UVP ab

Nun ist sie also vorbei: Die Berufungsverhandlung des Umweltsenates über die UVP-Pflicht des geplanten Steinkohlekraftwerkes ÖDK3.

Das ablehnende Ergebnis ist deprimierend und wirft kein gutes Licht auf den Rechtsstaat Österreich.


Trotz massiver Zusatzbelastungen, die auf unseren  Bezirk zukommen ist keine UVP notwendig. Wie kann es zu so einem Bescheid kommen?

Immerhin wird das Kraftwerk im Jahr doppelt so lange betrieben werden wie das alte Kraftwerk, aufgrund der Kohlezusammensetzung wird sich der Feinstaubausstoß verdreizehnfachen – und das in einem Luftsanierungsgebiet mit höchster Krebssterblichkeit und Sterblichkeit an Herz-Kreislauferkrankungen, die ja laut neuester Studien eindeutig auf die Feinstaubbelastung der Luft zurückzuführen sind.


Die Erklärung liegt in der österreichischen industriefreundlichen Auslegung der europäischen UVP-Richtlinie. In keinem anderen Land wäre es möglich, bei einer Verdoppelung der Jahresbetriebszeit um die UVP herumzukommen – das haben uns auch Bürgerinitiativen aus Deutschland bestätigt.

Zusätzlich besagt die europäische UVP-Richtlinie eindeutig, dass die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt in die Entscheidung einbezogen werden müssen. Dies ist im österreichischen UVP-Gesetz nicht umgesetzt.


Aus diesem Grund haben wir auch im Namen von 12.000 Voitsbergern sowie mit den Grünen 2 EU-Beschwerden gegen die (bewußt) mangelhafte Auslegung der europäischen Vorschrift eingebracht.

Wir hoffen immer noch, dass die EU dem „Umweltmusterland Österreich“, wie unsere eigenen Politiker es ja immer bezeichnen, auf die Zehen steigt und die korrekte Umsetzung und somit die Einbeziehung der Umweltbelastungen erzwingt.