Das, was wir die letzten Tage immer wieder gehört haben, wurde nun Wirklichkeit. Die SPÖ und der Antragsteller haben es geschafft, dass der Feststellungsantrag abgelehnt wurde.

Trotz massivster Umweltbelastungen und Gefahr für die Gesundheit wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht notwendig befunden. Und wie zum Hohn "bedauert" Landesrat Wegscheider die Entscheidung.

Bei der letzten Landtagssitzung wurde ein Entschließungsantrag der Grünen mit den Stimmen von Grünen, ÖVP und der KPÖ und gegen die Stimmen der SPÖ beschlossen, wonach in das Energiestrategiepapier des Bundes ein Zeitplan zum Ausstieg aus Kohlekraftwerken aufgenommen werden soll - hier der Antrag.

Allein die Ablehnung des Antrages durch die SPÖ zeigt uns, auf welcher Seite die SPÖ steht und dass die Voitsberger Bürger nichts von ihr erwarten können.

Ein weiterer Beweis für die Ernsthafttigkeit der SPÖ in dieser Sache sind die Antwortbriefe, die derzeit von den SPÖ-Büros der steirischen Landesregierung verschickt werden. Bis auf den Einleitungssatz und den Schlusssatz stimmen die Inhalte wortwörtlich überein und gehen in keiner Weise auf den Inhalt der Anfragen ein. Wir danken an dieser Stelle allen gewählten SPÖ-Vertretern für die Mühe, die sie sich bei der Beantwortung der Schreiben machen. Unsere Gesundheit liegt ihnen wirklich schwer am Herzen ...

Ein dringlicher Antrag der Voitsberger ÖVP in der Gemeinderatssitzung vom 17.12. wurde von SPÖ-Bürgermeister Meixner nicht behandelt, da er den Bescheid nicht hat - wohlwissend, dass die nächste Gemeinderatssitzung erst nach Ablauf der Berufungsfrist von 4 Wochen stattfinden wird. Dieser Mißachtung des Bürgerwillens und aller Gesundheitsinteressen durch die absolutistisch mit 2/3-Mehrheit regierende SPÖ in Voitsberg MUSS abgestraft werden. Gottseidank wird im März bei der Gemeinderatswahl dazu die Möglichkeit bestehen.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hier nochmals die Fakten zum Kraftwerk:

- Es kommt durch das neue Kraftwerk zu einer massiven Erhöhung der thermischen Leistung weit über dem für die UVP notwendigen Schwellenwert.

- Laut Emmissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) ist bei einer Erneuerung des Feuerraumes das Kraftwerk als Neuanlage zu bewerten und damit UVP-pflichtig. Diese Erneuerung ist durch die im Projektantrag angeführten Umbauarbeiten (Ausbau der bestehenden Brenner, Schließen der Membranwand im Bereich der Brenneröffnungen, Einbau neuer Brenneröffnungen in den Kesselwänden, Einbau neuer Brenner als Eckfeuerung in 3 Ebenen, neue Kohlestaubleitungen zu den Brennern, geändertes Temperaturprofil durch Brennstoffwechsel, Anpassung der Nachschaltheizflächen, HD-Überhitzer und Zwischenüberhitzer u.v.m.) eindeutig gegeben.

- Auch die erhebliche Umweltbelastung müsste bei einem Ausstoß von 2,382 Millionen Tonnen CO2, 1,813 Millionen kg SO2, 1,813 Millionen kg NOx und 455.000 kg Staub unbestritten sein und eine UVP erfordern.

Leider wird der Kraftwerkbetreiber immer noch durch die Voitsberger SPÖ und die Landesorganisation der SPÖ unterstützt und dadurch die Umweltverträglichkeitsprüfung möglicherweise verhindert.

Bitte unterstützen Sie uns in unseren Bemühungen - wir kämpfen auch für Ihre Gesundheit und die Ihrer Kinder und Enkelkinder. Treten Sie auch in der Öffentlichkeit und in Diskussionen gegen die Inbetriebnahme ein und versuchen Sie, Überzeugungsarbeit in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis zu leisten.

Nur gemeinsam sind wir stark und können die Politiker und amtlichen Sachverständigen dazu bringen, die Gesetze im Sinne der Gesundheit und Umwelt auszulegen und nicht, um einem Kraftwerksbetreiber zu Profit zu verhelfen.